Datenschutz

Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 4 e BDSG

Das Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG ) schreibt im § 4 g vor, dass der für den Datenschutz Zuständige jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat :

1. Name der verantwortlichen Stelle:

Jan Harder, Fahrlehrer

2.Leiter / Inhaber

Jan Harder

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Fahrschule am Theo, Heerstr. 8, 14052 Berlin, Tel. 030-30105482

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder - nutzung:

Die Geschäftsfelder von Fahrlehrer Jan Harder umfassen die theoretische und praktische Ausbildung zur Erlangung der Führerscheinklassen A, B, sowie damit verbundene Beratung.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:

Es werden grundsätzlich nur sehr wenige Daten erhoben. Im Wesentlichen werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
-  Kundendaten ( Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail, Vertragsdaten
-  Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, Vermittler-/-Makler-/Agenturdaten z.B. Personaldaten
zur Personalverwaltung und - steuerung.
-  Daten zu Geschäftspartnern, Vermittlern und Maklern ( Prüfstelle, TÜV, Dekra )
-  Daten zu Lieferanten ( Adress- und Funktionsdaten )

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

-  Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten
( z. B. Meldung zur Führerscheinprüfung )

-  Interne Mitarbeiter, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen
Informationsprozesse beteiligt sind.

-  Externe Auftragnehmer ( Dienstleistungsunternehmen ) entsprechend § 11 BDSG

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und – fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke entfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

entfällt

9. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu urteilen, ob die Maßnahmen nach zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung angemessen sind:

Es werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Datenschutzrelevante Angaben werden auf gesicherten Systemen in Deutschland gespeichert. Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten Personen möglich, die mit der technischen oder redaktionellen Betreuung der Systeme befasst sind und die dafür notwendigen Fachkenntnisse nachgewiesen haben.

   
© Jan Harder - Fahrschule am Theo